Aufgaben
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Zu den Aufgaben des Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen zitieren wir hier den §2 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirchen i. d. Fassung vom 30.09.1999:
§2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat die Aufgaben
Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
Bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen
Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe zu leisten und
Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahrzunehmen. Im Übrigen gilt § 7 SächsBrandschG.
(2) Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastrophenschutz wahr.
(3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistuung bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.