Aufgaben - FFW Neukirchen / Erzgeb.

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Aufgaben

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Zu den Aufgaben des Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen zitieren wir hier den §2 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirchen i. d. Fassung vom 30.09.1999:

§2  Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat die Aufgaben

  • Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,

  • Bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen

  • Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe zu leisten und  

  • Aufgaben des  vorbeugenden Brandschutzes wahrzunehmen. Im Übrigen gilt § 7  SächsBrandschG.


(2) Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastrophenschutz wahr.

(3) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistuung  bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.

Retten - Löschen - Bergen - Schützen / 365 Tage im Jahr / 24 Stunden täglich
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